Antrag

 

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Corporate Governance Kodex (I)

Ein neues Image für die Bankgesellschaft Berlin

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert, als Mehrheitsaktionär der Bankgesellschaft Berlin folgende Erweiterungen für den Corporate Governance Kodex bei der Bankgesellschaft umzusetzen:

 

1.     Der Aufsichtsrat

 

 

 

 

 

2.     Die Wirtschaftsprüfer

 

·         Die Wirtschaftsprüfer erhalten die Prüfaufträge für die Abschlüsse für maximal fünf Jahre.


 


 

 

 

Begründung:

 

Der Corporate Governance Kodex wurde eingeführt, um für mehr Transparenz  auf den Aktienmärkten zu sorgen und die Kleinanleger zu schützen. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwa­chung für nationale wie internationale Investoren trans­parent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Un­ternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen - Kritikpunkte an der deutschen Unter­nehmensverfassung, wie beispielsweise mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen; die duale Unter­nehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat; mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung; mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte; eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.


Die Bestimmungen und Regelungen des Kodex gehen auf jeden einzelnen dieser Kritikpunkte ein.

 

Es hat sich jedoch durch die unterschiedlichen Pleiten gezeigt (z. B. der Fall Comroad), dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen. Deshalb will die Bundes­regierung mit einem Zehnpunkteprogramm eine Erwei­terung der Regelungen vornehmen.

 

Die Bankgesellschaft Berlin hat einen enormen Ver­trauensverlust zu Recht hinnehmen müssen. Sie hätte längst selbst – wie andere Unternehmen und Banken – durch eine Erweiterung des Corporate Governance Kodex die Möglichkeit gehabt, Vertrauen zurückzugewinnen.

 

Stattdessen schlägt sie den Aktionären für die nächste Hauptversammlung  lediglich Satzungsänderungen vor, um die Bekanntmachungen der Gesellschaft im elektro­nischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen und die Vergütungen der Aufsichtsräte zu erhöhen.

 

Das Land Berlin muss daran interessiert sein, dass die Bankgesellschaft Berlin umgehend Vertrauen zurück­gewinnt. Deshalb soll für die Bankgesellschaft unverzüg­lich eine Erweiterung des Kodex vorgenommen werden. Das Land Berlin kann als Mehrheitsaktionär eine Erwei­terung verlangen, die die neuen Punkte der Bundesregie­rung einbezieht und sogar darüber hinaus geht.

 

 

Berlin, den 17. Juni 2003

 

Dr. Klotz   Ratzmann   Oesterheld

und die übrigen Mitglieder

der Fraktion Bündnis 90/die Grünen

 


 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : Rechtgcxzqsq