Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ein neues Image für die Bankgesellschaft Berlin
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, als Mehrheitsaktionär der Bankgesellschaft Berlin folgende Erweiterungen für den Corporate Governance Kodex bei der Bankgesellschaft umzusetzen:
1. Der Aufsichtsrat
2. Die Wirtschaftsprüfer
· Die Wirtschaftsprüfer erhalten die Prüfaufträge für die Abschlüsse für maximal fünf Jahre.
Begründung:
Der
Corporate Governance Kodex wurde eingeführt, um für mehr Transparenz auf den Aktienmärkten zu sorgen und die
Kleinanleger zu schützen. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen
die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung
für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so
das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.
Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen -
Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, wie beispielsweise
mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen; die duale Unternehmensverfassung
mit Vorstand und Aufsichtsrat; mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung;
mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte; eingeschränkte Unabhängigkeit
der Abschlussprüfer.
Die
Bestimmungen und Regelungen des Kodex gehen auf jeden einzelnen dieser
Kritikpunkte ein.
Es hat sich
jedoch durch die unterschiedlichen Pleiten gezeigt (z. B. der Fall Comroad),
dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen. Deshalb will die Bundesregierung
mit einem Zehnpunkteprogramm eine Erweiterung der Regelungen vornehmen.
Die
Bankgesellschaft Berlin hat einen enormen Vertrauensverlust zu Recht hinnehmen
müssen. Sie hätte längst selbst – wie andere Unternehmen und Banken – durch
eine Erweiterung des Corporate Governance Kodex die Möglichkeit gehabt, Vertrauen
zurückzugewinnen.
Stattdessen
schlägt sie den Aktionären für die nächste Hauptversammlung lediglich Satzungsänderungen vor, um die
Bekanntmachungen der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen
und die Vergütungen der Aufsichtsräte zu erhöhen.
Das Land Berlin muss daran interessiert sein, dass die Bankgesellschaft Berlin umgehend Vertrauen zurückgewinnt. Deshalb soll für die Bankgesellschaft unverzüglich eine Erweiterung des Kodex vorgenommen werden. Das Land Berlin kann als Mehrheitsaktionär eine Erweiterung verlangen, die die neuen Punkte der Bundesregierung einbezieht und sogar darüber hinaus geht.
Berlin, den 17. Juni 2003
Dr. Klotz Ratzmann Oesterheld
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion Bündnis 90/die
Grünen
Ausschuss-Kennung
: Rechtgcxzqsq